WER KANN DIE UNTERSTÜTZUNG NUTZEN?
Berechtigt zum Empfang von Lebensmittelspenden sind:
- ALG-2 und Sozialgeld Empfänger
- Auszubildende und Bafög Empfänger
- Empfänger einer geringen Rente ( wie Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente usw.)
- Personen mit Grundsicherung, oder ohne und mit sehr geringem Einkommen
Wir bitten um die Vorlage der entsprechenden Bescheide, wie ALG 2 , Rentenbescheide usw.)
Was kosten die Lebensmittel ?
Für die Lebensmittel werden keine Preise erhoben. Wir erheben auf gespendete Waren eine finanzielle Aufwands-Pauschale entsprechend der Haushaltsgröße. So decken wir unsere laufenden Sachaufwendungen wie Transport und Aufwendung für Kühlung und Lagerung .
Wie oft kann die Tafel genutzt werden ?
Es bestehen dafür keine zeitlichen und örtlichen Begrenzungen. Es wird aber darauf hingewiesen, das nur die Tafeleinrichtung, welche dem Wohnort am nächsten ist, aufgesucht werden soll.
Sollten Sie noch Fragen haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.